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BFH 15.03.2017 I R 11/15, StuB 15/2017 S. 601

Rückstellungen für ein Aktienoptionsprogramm

Eine AG kann Rückstellungen für Verbindlichkeiten aus einem Aktienoptionsprogramm zugunsten von leitenden Mitarbeitern nicht bilden, wenn die Optionen nur ausgeübt werden können, falls der Verkehrswert der Aktien zum Ausübungszeitpunkt einen bestimmten Betrag (hier: 10 % des Ausübungspreises) übersteigt und/oder wenn das Ausübungsrecht davon abhängt, dass es in der Zukunft zu einem Verkauf des Unternehmens oder einem Börsengang kommt. Der Grad der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines dieser Ereignisse ist in diesem Zusammenhang ohne Bedeutung (Bezug: § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG; § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB).

Praxishinweise

Nach der Rechtsprechung des I. Senats des NWB XAAAD-56606 (BStBl 2011 II S. 215 = Kurzinfo StuB 2010 S. 953 NWB WAAAD-58316) führt die Ausgabe von Aktienoptionen an Mitarbeiter durch eine AG ( Stock Options ) im Rahmen eines Aktienoptionsplans, der mit einer bedingten Kapitalerhöhung verbunden ist, im Zeitpunkt der Einräumung der unentgeltlich gewährten Bezugsrechte