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Gesellschaftsrecht | Grundbuchberichtigung bei Tod eines Gesellschafters einer zweigliedrigen GbR
Selbst bei einer (ehemals) nur aus zwei Personen bestehenden GbR und einem durch Erbschein als Alleinerbe des vorletzten Mitgesellschafters ausgewiesenen Gesellschafter kann das Grundbuchamt auf die Kenntnis des Gesellschaftsvertrags – und sei es nur durch Darlegung seines mündlich vereinbarten Inhalts in einer eidesstattlichen Versicherung oder durch Übergabe einer Kopie des schriftlich geschlossenen Vertrags – zur Beurteilung der Bewilligungsberechtigung nicht verzichten, und zwar unabhängig davon, ob Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass die gemachten Angaben nicht zutreffen.
Erfolgt [i] infoCenter „Gesellschafterwechsel in der GbR“ NWB CAAAD-52258 eine Grundbuchberichtigung nach § 19 GBO – durch einen Todesnachweis steht nämlich nur die Unrichtigkeit des Grundbuchs, nicht jedoch zugleich auch der veränder...