KassenSichV § 12

§ 12 Inkrafttreten [1]

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung [2] in Kraft.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
SAAAG-51866

1Anm. d. Red.: Bisheriger § 8 jetzt kursiver § 12; dies ist eine redaktionelle Änderung, da der Gesetzgeber bei seinen Änderungen durch VO v. (BGBl I S. 3295) mit Wirkung v. offensichtlich übersehen hat, den bisherigen § 8 an die neue Paragrafen-Nummerierung anzupassen.

2Anm. d. Red.: Tag nach der Verkündung: ; betrifft die Verordnung in ihrer verkündeten Fassung.