Finanzierung
17. Aufl. 2017
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CC. Zahlungsverkehr
Kapitalbeschaffung und Kapitalverwendung müssen im Unternehmen abgewickelt werden, d. h. es sind finanzielle Transaktionen als Einzahlungen und Auszahlungen erforderlich. Dies geschieht im Rahmen der Kapitalverwaltung, die sich vor allem mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs befasst. Es sollen beschrieben werden:
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Zahlungsverkehr | Zahlungsmittel |
Zahlungsverkehr |
C.11. Zahlungsmittel
Grundsätzlich kann der Zahlungsverkehr auf drei Arten von Zahlungsmitteln beruhen:
C.1.11.1 Bargeld
Bargeld ist das gesetzliche Zahlungsmittel. Es umfasst:
Banknoten
Münzen.
Die Hingabe von Bargeld erfolgt als Erfüllung, d. h. mit der Zahlung erlischt die Verpflichtung des Schuldners gegenüber dem Gläubiger. Bargeld muss von jedermann angenommen werden, wobei es für Banknoten einen unbeschränkten Annahmezwang (nach Empfehlungen der Europäischen Kommission für große Scheine) gibt.
Für Münzen gilt ein beschränkter Annahmezwang. Nach EG-Verordnung 974/98 muss niemand – mit Ausnahme der ausgebenden Behörden – mehr als 50 Münzen in einer Zahlung annehmen. Mit dieser Regelung ist keine Wertangabe verbunden.
Das Münzgesetz (MünzG) ergänzt diese Vorschrift um Euro-Gedenkmünzen und nennt als Annahmepflicht eine Sum...