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Heilberufe-Beratung direkt digital Nr. 8 vom Seite 11

BMF akzeptiert Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG für Umsätze aus der Kryokonservierung von Eizellen oder Spermien

Lukas Hendricks

Dem folgend ist die weitere Lagerung von im Rahmen einer Fruchtbarkeitsbehandlung eingefrorenen Eizellen durch einen Arzt gegen ein vom Patienten gezahltes Entgelt umsatzsteuerfrei, wenn damit ein therapeutischer Zweck verfolgt wird, z. B. zur Herbeiführung einer weiteren Schwangerschaft bei einer andauernden organisch bedingten Sterilität. Auf die ausdrückliche Äußerung eines entsprechenden (weiteren) Kinderwunsches kommt es nicht an. Die Lagerung von Eizellen oder Spermien ohne medizinischen Anlass (sogenanntes Social Freezing) fällt hingegen nicht unter die Steuerbefreiung.

Mit setzt der BMF die Grundsätze des vollumfänglich um und passt auch den UStAE durch Ergänzung eines neuen A 4.14.2 Abs. 4 UStAE entsprechend an.

I. Änderung des UStAE

„(4) 1Sonstige Leistungen eines Arztes im Zusammenhang mit Fruchtbarkeitsbehandlungen, z. B. das Einfrieren (Kryokonservierung) und Lagern von Eizellen oder Spermien, sind umsatzsteuerfreie Heilbehandlungsleistungen. 2Steuerfrei ist auch die weitere Lagerung der vom Arzt im Rahmen einer Fruchtbarkeitsbehandlung eingefrorenen Eizellen oder Spermi...