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Abgabenordnung
In Ergänzung zur Tabelle auf Seite 15 im Heft finden Sie vorliegend Übungsaufgaben mit Lösungen im Bereich der Abgabenordnung als Teilbereich der Steuerlehre-Klausur in NRW. Testen Sie Ihr Wissen!
Aufgaben und Lösungen
Die Schnullerfee-GmbH aus Bremen weigert sich beharrlich, die Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 2010 abzugeben. Das zuständige Finanzamt Bremen möchte nunmehr die Besteuerungsgrundlagen gem. § 162 AO schätzen. Bis zu welchem Zeitpunkt kann das Finanzamt Bremen einen Körperschaftsteuerbescheid unter Schätzung der Besteuerungsgrundlagen erlassen (Fristenberechnung erforderlich)? Lösen Sie bitte ausschließlich nach folgendem Schema:
Beginn der Frist unter Angabe der Rechtsgrundlage(n)
Dauer der Frist unter Angabe der Rechtsgrundlage(n)
Ende der Frist.
Aufgabe 1
Da gem. § 169 Abs. 1 Satz 1 AO eine Steuerfestsetzung sowie ihre Aufhebung oder Änderung nicht mehr zulässig sind, wenn die Festsetzungsfrist abgelaufen ist, muss das Finanzamt Bremen den Körperschaftsteuerbescheid unter Schätzung der Besteuerungsgrundlagen innerhalb der Festsetzungsfrist erlassen:
Beginn der Frist:
Nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO beginnt die Festsetzungsfrist, wenn eine Steuererklärung oder eine Steueranmeldung einzureichen oder eine Anzeige zu erstatten ...