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Zuschreibungen
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Ist in den Vorjahren eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen worden, ist zu jedem nachfolgenden Bilanzstichtag erneut zu überprüfen, ob die Wertminderung noch vorliegt. Im Falle des (teilweisen) oder gesamten Wegfalls muss eine Zuschreibung vorgenommen werden.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Sonstige betriebliche Erträge | 2710 | Erträge aus Zuschreibungen des Sachanlagevermögens |
2711 | Erträge aus Zuschreibungen des immateriellen Anlagevermögens | |
2712 | Erträge aus Zuschreibungen des Finanzanlagevermögens | |
2713 | Erträge aus Zuschreibungen des Finanzanlagevermögens § 3 Nr. 40 EStG/§ 8b Abs. 3 Satz 8 KStG | |
2714 | Erträge aus Zuschreibungen § 3 Nr. 40 EStG/§ 8b Abs. 2 KStG | |
2715 | Erträge aus Zuschreibungen des Umlaufvermögens (außer Vorräte) | |
2716 | Erträge aus Zuschreibungen des Umlaufvermögens § 3 Nr. 40 EStG/§ 8b Abs. 3 Satz 8 KStG |
1.2 SKR 04
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Sonstige betriebliche Erträge | 4910 | Erträge aus Zuschreibungen des Sachanlagevermögens |
4911 | Erträge aus Zuschreibungen des immateriellen Anlagevermögens | |
4912 | Erträge aus Zuschreibungen des Finanzanlagevermögens | |
4913 | Erträge aus Zuschreibungen des Finanzanlagevermögens § 3 Nr. 40 EStG/§ 8b Abs. 3 Satz 8 KStG | |
4914 | Erträge aus Zuschreibungen... |