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Zu- und Abfluss
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Steuerpflichtige, die weder freiwillig noch aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, können als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen. Dabei ist das Zu- und Abflussprinzip zu beachten, welches z. B. mithilfe eines Kontenrahmens buchhalterisch erfasst werden kann.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Sonstige Vermögensgegenstände oder sonstige Verbindlichkeiten | 1390 | Verrechnungskonto Ist-Versteuerung |
Sonstige Verbindlichkeiten oder Sonstige Vermögensgegenstände | 1792 | Sonstige Verrechnungskonten (Interimskonto) |
1.2 SKR 04
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Sonstige Vermögensgegenstände oder sonstige Verbindlichkeiten | 1490 | Verrechnungskonto Ist-Versteuerung |
Sonstige Verbindlichkeiten oder Sonstige Vermögensgegenstände | 3630 | Sonstige Verrechnungskonten (Interimskonto) |
2. Rechtsgrundlagen
§ 4 Abs. 3 EStG, § 4 Abs. 4 EStG, § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG, § 6 Abs. 2a EStG, § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG, § 7g Abs. 5 und 6 EStG, § 11 Abs. 1 EStG, § 11 Abs. 2 EStG, R 4.5 Abs. 2 EStR, R 4.5 Abs. 3 Satz 1 EStR, R 11 Satz 1 EStR, H 4.5 „Vereinnahmte Umsatzsteuerbeträge“ EStH, H 9b „Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG und Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten“ EStH, H 11 EStH „Allgemeines – kurz Zeit”, H 11 EStH „Scheck”, H 11 EStH „Überweisung”, § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG, § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG, § 20 UStG, Abschnitt 13.6 Abs. 1 Satz 2 UStAE.
3. Welche umsatzsteuerlichen Besonderheiten gelten?
Die Umsatzsteuer entsteh...