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Zinsen, kalkulatorische
Zusammenfassung
Werden Anschaffungen unter Aufnahme von Fremdkapital finanziert, stellen die Zinsaufwendungen Betriebsausgaben dar. Wird die Finanzierung mit Eigenkapital vorgenommen, entfallen die Zinsaufwendungen. Durch (Eigen-)Kapitalbindung im Unternehmen erleidet der Unternehmer einen Zinsverlust, der dadurch entsteht, dass ihm mangels anderweitiger Geldanlage für sein Eigenkapital Zinserträge verlorengehen.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 2892 | Verrechnete kalkulatorische Zinsen |
4992 | Kalkulatorische Zinsen |
1.2. SKR 04
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 6984 | Verrechnete kalkulatorische Zinsen |
6974 | Kalkulatorische Zinsen |
1.3 IKR
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
7510 | Zinsaufwendungen | |
910 | Kostenrechnerische Korrekturen | |
920 | Kostenarten und Leistungsarten |
2. Rechtsgrundlagen
§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB, § 255 Abs. 2 HGB, R 6.3 EStR, H 6.3 EStH „kalkulatorische Kosten”.
3. Wie wird kontiert?
3.1 Handelsrecht
Wird eine Finanzierung durch Fremdkapital vorgenommen, entstehen dem Kreditnehmer Zinsaufwendungen, die er gewinnmindernd geltend machen kann. Wird die Finanzierung durch eigene Mittel vorgenommen, entstehen einerseits keine Zinsaufwendungen, auf der anderen Seite kan...