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Wechsel/Lieferungen und Leistungen
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Der Wechsel verbrieft für den Bezogenen eine Schuld und für den Wechselnehmer eine Forderung. Ein Wechsel wird in der Regel Zahlung halber ausgestellt, d. h. neben dem zugrunde liegenden Grundgeschäft, z. B. eine Warenlieferung, steht zusätzlich das Wechselgeschäft, und dient als Sicherung für die spätere Zahlung in Form einer Stundung.
Mit dem Wechsel steht dem Unternehmen ein Finanzierungsinstrument zur Verfügung, da der Wechselnehmer den Wechsel vor Fälligkeit bei der Bank diskontieren lassen kann oder die Möglichkeit hat, durch Weitergabe des Wechsels eigene Verbindlichkeiten zu tilgen.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder sonstige Verbindlichkeiten | 1300 | Wechsel aus Lieferungen und Leistungen |
Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel | 1660 | Wechselverbindlichkeiten |
1.2 SKR 04
Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder sonstige Verbindlichkeiten | 1230 | Wechsel aus Lieferungen und Leistungen |
Verbindlichkeiten aus der... |