Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verbindlichkeiten, kurzfristige
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Grundsätzlich gilt das Verrechnungsverbot, d. h. Schulden sind in die Bilanz des Schuldners aufzunehmen, unabhängig davon, wofür der Geldbetrag der aufgenommenen Schuld verwendet wurde. Voraussetzung ist jedoch in jedem Fall, dass die Schuld betrieblich veranlasst ist, d. h. dass der Vorgang, der zu ihrer Entstehung führte, im betrieblichen Bereich liegt.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten oder Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 0631 | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten – Restlaufzeit bis 1 Jahr |
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 0701 | Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen – Restlaufzeit bis 1 Jahr |
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht oder Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 0716 | Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht – ... |