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Sonstige Vermögensgegenstände
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Der Posten der sonstigen Vermögensgegenstände stellt eine Art Sammelposten dar, unter dem die Vermögensgegenstände ausgewiesen werden, für die keine andere Zuordnung im Anlage- oder Umlaufvermögen infrage kommt.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Sonstige Vermögensgegenstände | 1381 | Forderungen gegen GmbH-Gesellschafter |
1503 | Forderungen gegen Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer – Restlaufzeit bis 1 Jahr | |
1519 | Forderungen gegen Arbeitsgemeinschaften | |
1530 | Forderungen gegen Personal aus Lohn- und Gehaltsabrechnung | |
1540 | Forderungen aus Gewerbesteuerüberzahlungen | |
1543 | Forderungen an das Finanzamt aus abgeführtem Bauabzugsbetrag | |
1549 | Körperschaftsteuerrückforderung | |
1500 | Sonstige Vermögensgegenstände | |
1525 | Kautionen | |
1542 | Steuererstattungsansprüche gegenüber anderen Ländern | |
1550 | Darlehen | |
1528 | Nachträglich abziehbare Vorsteuer, § 15a Abs. 2 UStG | |
1545 | Forderungen aus Umsatzsteuer-Vorauszahlungen | |
1548 | Vorsteuer in Folgeperiode/im Folgejahr abziehbar |
1.2 SKR 04
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Sonstige Vermögensgegenstände | 1307 | Forderungen gegen GmbH-G... |