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Lexikon - Stand: 29.04.2024
Sonstige Forderungen
Zusammenfassung
Sonstige Forderungen dienen der periodengerechten Gewinnermittlung und werden im Umlaufvermögen unter den sonstigen Vermögensgegenständen aktiviert.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Sonstige Vermögensgegenstände | 1503 | Forderungen gegen Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer – Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1505 | Forderungen gegen Aufsichtsrats- und Beiratsmitglieder – Restlaufzeit bis 1 Jahr | |
1507 | Forderungen gegen sonstige Gesellschafter – Restlaufzeit bis 1 Jahr | |
1520 | Forderungen gegenüber Krankenkassen aus Aufwendungsausgleichsgesetz | |
1530 | Forderungen gegen Personal aus Lohn- und Gehaltsabrechnung |
1.2 SKR 04
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Sonstige Vermögensgegenstände | 1311 | Forderungen gegen Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer – Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1321 | Forderungen gegen Aufsichtsrats- und Beiratsmitglieder – Restlaufzeit bis 1 Jahr | |
1331 | Forderungen gegen sonstige Gesellschafter – Restlaufzeit bis 1 Jahr | |
1369 | Forderungen gegenüber Krankenkassen aus Aufwendungsausgleichsgesetz | |
1340 | Forderungen gegen Personal aus Lohn- und Gehaltsabrechnung |
1.3 IKR
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
2650 | Forderungen an Mitarbeiter | |
2690 | Übrige sonstige Forderungen |
2. Rechtsgrundlagen
§ 246 Abs. 1 Satz 1 HGB, § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB, § 4 Abs. 1 EStG, § 5 Abs. 1 EStG, R 4.1 EStR.