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Rückstellungen – Aufbewahrungspflicht
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen ist gesetzlich vorgeschrieben. Aus diesem Grund muss zum Jahresende eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Sonstige Rückstellungen | 0966 | Rückstellungen zur Erfüllung der Aufbewahrungspflichten |
Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 2144 | Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen |
Löhne und Gehälter | 4110 | Löhne |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 4210 | Miete (unbewegliche Wirtschaftsgüter) |
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 4830 | Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Kfz und Gebäude) |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 4905 | Sonstige Aufwendungen betrieblich und regelmäßig |
1.2 SKR 04
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Sonstige Rückstellungen | 3096 | Rückstellungen zur Erfüllung der Aufbewahrungspflichten |
Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 7362 | Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen |
Löhne und Gehälter | 6010 | Löhne |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 6310 | Miete (unbewegliche Wirtschaftsgüter) |
Abschrei... |