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Lexikon - Stand: 13.05.2024

Rückstellungen – Aufbewahrungspflicht

Udo Cremer

Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.

Zusammenfassung

Die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen ist gesetzlich vorgeschrieben. Aus diesem Grund muss zum Jahresende eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden.

1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?

1.1 SKR 03


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
Sonstige Rückstellungen
0966
Rückstellungen zur Erfüllung der Aufbewahrungspflichten
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
2144
Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen
Löhne und Gehälter
4110
Löhne
Sonstige betriebliche Aufwendungen
4210
Miete (unbewegliche Wirtschaftsgüter)
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
4830
Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Kfz und Gebäude)
Sonstige betriebliche Aufwendungen
4905
Sonstige Aufwendungen betrieblich und regelmäßig

1.2 SKR 04


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
Sonstige Rückstellungen
3096
Rückstellungen zur Erfüllung der Aufbewahrungspflichten
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
7362
Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen
Löhne und Gehälter
6010
Löhne
Sonstige betriebliche Aufwendungen
6310
Miete (unbewegliche Wirtschaftsgüter)
Abschrei...

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