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Umsatzsteuer | Steuersatz bei Lieferung von Kaffeepulver und Stellung des Kaffeeautomaten
Die OFD Niedersachsen nimmt zum USt-Satz bei der Lieferung von Kaffee Stellung, wenn der Lieferant zugleich auch einen Kaffeeautomaten stellt, der vom Kantinenbesucher zu bedienen ist. Grundsätzlich unterliegt die Lieferung des Kaffees (Pulver oder Bohnen) dem ermäßigten USt-Satz von 7 %, während die Überlassung des Kaffeeautomaten dem regulären USt-Satz von 19 % unterliegt. [i]Grundsatz: Getrennte USt-SätzeEine einheitliche Leistung liegt also nicht vor.
Das vom Kantinenbetreiber gezahlte Entgelt ist daher aufzuteilen, und zwar nach der einfachstmöglichen Methode. Hier kann m. E. der übliche Verkaufspreis für Kaffee vom Gesamtpreis abgezogen werden.
[i]Kriterien für einheitliche LeistungIn bestimmten Fällen kann es sich aber auch um eine einheitliche Leistung handeln, wenn die Überlassung des Kaffeeautomaten und die Lieferung...