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Kapitalertragsteuer
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Bei bestimmten Kapitalerträgen wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Kapitalertrag (Kapitalertragsteuer) an der Quelle erhoben. Damit wird nur der um den Kapitalertrag verminderte Nettobetrag ausgezahlt. Die buchhalterische Behandlung der Kapitalertragsteuer ist von der Rechtsform abhängig und insofern unterschiedlich.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
sonstige Wertpapiere | 1349 | Wertpapieranlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition |
Sonstige Vermögensgegenstände | 1501 | Sonstige Vermögensgegenstände – Restlaufzeit bis 1 Jahr |
Variables Kapital | 1810 | Privatsteuern |
Steuern vom Einkommen und Ertrag | 2213 | Kapitalertragsteuer 25 % |
2216 | Anrechenbarer Solidaritätszuschlag auf Kapitalertragsteuer 25 % | |
2219 | Anrechnung/Abzug ausländische Quellensteuer | |
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 2625 | Erträge aus Anteilen an Kapitalgesellschaften (Finanzanlagevermögen) § 3 Nr. 40 EStG/§ 8b Abs. 1 und Abs. 4 KStG |
2640 | Zins- und Dividendenerträge |
1.2 SKR 04
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Sonstige Vermögensgegenstände | 1301 | Sonstige Vermögensgegenstände – Res... |