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Lexikon - Stand: 29.05.2024

Geschäfts- und Firmenwert

Udo Cremer

Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.

Zusammenfassung

Wird ein Unternehmen aufgekauft, zahlt der Käufer meistens einen Kaufpreis, der über dem Verkehrswert der übernommenen Wirtschaftsgüter liegt. Dieser „Überpreis” stellt den entgeltlich erworbenen Geschäfts- und Firmenwert dar, der separat zu bilanzieren und abzuschreiben ist.

1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?

1.1 SKR 03


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
Geschäfts- oder Firmenwert
0035
Geschäfts- oder Firmenwert
Geleistete Anzahlungen
0038
Anzahlungen auf Geschäfts- oder Firmenwert
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
4824
Abschreibungen auf den Geschäfts- und Firmenwert

1.2 SKR 04


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
Geschäfts- oder Firmenwert
0150
Geschäfts- oder Firmenwert
Geleistete Anzahlungen
0179
Anzahlungen auf Geschäfts- oder Firmenwert
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
6205
Abschreibungen auf den Geschäfts- und Firmenwert

1.3 IKR


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
0300
Geschäfts- oder Firmenwert
6510
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

2. Rechtsgrundlagen

§ 246 Abs. 1 Satz 4 HGB, § 247 Abs. 2 HGB,...

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