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Geschäfts- und Firmenwert
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Wird ein Unternehmen aufgekauft, zahlt der Käufer meistens einen Kaufpreis, der über dem Verkehrswert der übernommenen Wirtschaftsgüter liegt. Dieser „Überpreis” stellt den entgeltlich erworbenen Geschäfts- und Firmenwert dar, der separat zu bilanzieren und abzuschreiben ist.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Geschäfts- oder Firmenwert | 0035 | Geschäfts- oder Firmenwert |
Geleistete Anzahlungen | 0038 | Anzahlungen auf Geschäfts- oder Firmenwert |
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 4824 | Abschreibungen auf den Geschäfts- und Firmenwert |
1.2 SKR 04
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Geschäfts- oder Firmenwert | 0150 | Geschäfts- oder Firmenwert |
Geleistete Anzahlungen | 0179 | Anzahlungen auf Geschäfts- oder Firmenwert |
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 6205 | Abschreibungen auf den Geschäfts- und Firmenwert |
1.3 IKR
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
0300 | Geschäfts- oder Firmenwert | |
6510 | Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens |