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Gebäude
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Auch wenn zivilrechtlich das aufstehende Gebäude mit dem Grund und Boden eine Einheit bildet, stellen für bilanzsteuerrechtliche Zwecke der Grund und Boden sowie das aufstehende Gebäude jeweils selbständige Wirtschaftsgüter dar, die einer getrennten Betrachtung unterzogen werden.
Das Gebäude selbst kann bilanzsteuerrechtlich aus mehreren Wirtschaftsgütern bestehen, die jeweils unterschiedliche bilanzsteuerrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 0090 | Geschäftsbauten |
0100 | Fabrikbauten | |
0115 | Andere Bauten | |
0140 | Wohnbauten | |
0160 | Bauten auf fremden Grundstücken | |
0165 | Geschäftsbauten | |
0170 | Fabrikbauten | |
0190 | Wohnbauten | |
0179 | Andere Bauten | |
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0120 | Geschäfts-, Fabrik- und andere Bauten im Bau auf eigenen Grundstücken |
0129 | Anzahlungen auf Geschäfts-, Fabrik- und andere Bauten auf eigenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten | |
0150 | Wohnbauten im Bau auf eigene... |