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Forderungen
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Eine Forderung ist nur zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert ist, d. h. wenn sie rechtlich bereits entstanden ist, z. B. bei einem Kaufvertrag durch Übergabe der Sache an den Käufer.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Forderungen gegen Kommanditisten und atypisch stille Gesellschafter oder Verbindlichkeiten gegenüber Kommanditisten | 1373 | Forderungen gegen Kommanditisten und atypisch stille Gesellschafter |
Sonstige Vermögensgegenstände | 1381 | Forderungen gegen GmbH-Gesellschafter |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder sonstige Verbindlichkeiten | 1400 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
1460 | Zweifelhafte Forderungen | |
1461 | Zweifelhafte Forderungen – Restlaufzeit bis 1 Jahr | |
Forderungen gegen verbundene Unternehmen oder Verbindlichkeiten gegebener verbundenen Unternehmen | 1470 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen verbundene Unternehmen |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder sonstige Verbindlichkeiten | 1490 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Gesellschafter |
1.2 SKR 04
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bez... |