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Drittaufwand
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Nur derjenige Steuerpflichtige kann Betriebsausgaben geltend machen, der sie auch persönlich getragen hat. Trägt ein Dritter Kosten, die durch die Einkünfteerzielung des Steuerpflichtigen veranlasst sind, können sie als sog. Drittaufwand nicht Betriebsausgaben des Steuerpflichtigen sein. Davon zu unterscheiden ist der Eigenaufwand, der zum Betriebsausgabenabzug führt. In diesem Zusammenhang treten in der Praxis immer wieder Unklarheiten über die steuerliche Behandlung von Aufwendungen für Gebäude oder Gebäudeteile auf, die einem Steuerpflichtigen unentgeltlich zur betrieblichen Nutzung überlassen worden sind.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 0160 | Bauten auf fremden Grundstücken |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 4260 | Instandhaltung betrieblicher Räume |
4288 | Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (abziehbarer Anteil) | |
4289 | Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (nicht abziehbarer Anteil) | |
4290 | Grundstücksaufwen... |