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Lexikon - Stand: 13.03.2024

Drittaufwand

Udo Cremer

Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.

Zusammenfassung

Nur derjenige Steuerpflichtige kann Betriebsausgaben geltend machen, der sie auch persönlich getragen hat. Trägt ein Dritter Kosten, die durch die Einkünfteerzielung des Steuerpflichtigen veranlasst sind, können sie als sog. Drittaufwand nicht Betriebsausgaben des Steuerpflichtigen sein. Davon zu unterscheiden ist der Eigenaufwand, der zum Betriebsausgabenabzug führt. In diesem Zusammenhang treten in der Praxis immer wieder Unklarheiten über die steuerliche Behandlung von Aufwendungen für Gebäude oder Gebäudeteile auf, die einem Steuerpflichtigen unentgeltlich zur betrieblichen Nutzung überlassen worden sind.

1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?

1.1 SKR 03


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
0160
Bauten auf fremden Grundstücken
Sonstige betriebliche Aufwendungen
4260
Instandhaltung betrieblicher Räume
4288
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (abziehbarer Anteil)
4289
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (nicht abziehbarer Anteil)
4290
Grundstücksaufwen...

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