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Abgabenordnung | Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Grunderwerbsteuer
Nach dem ist der Feststellungsbescheid nach § 17 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GrEStG sowohl Grundlagenbescheid für den Bescheid über die Feststellung des Grundbesitzwerts als auch für den Grunderwerbsteuerbescheid.
Die Beurteilung, inwieweit der Feststellungsbescheid Grundlagenbescheid ist, war dafür bedeutsam, ob die Festsetzungsfrist für einen nicht angezeigten Anwendungsfall des § 1 Abs. 2a GrEStG bereits abgelaufen war. Sie war nicht abgelaufen.