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OLG München Beschluss v. - 34 Wx 324/16

Gesetze: BGB § 158 Abs. 2, § 2065 Abs. 2, § 2075 , § 2113 Abs. 2; BGB § 158 Abs. 2, § 2065 Abs. 2, § 2084 , § 2113 Abs. 2; GBO § 22 Abs. 1; GBO § 51

Leitsatz

Leitsatz:

GBO § 22 Abs. 1, § 51

Setzt die berichtigende Löschung des Nacherbenvermerks im Grundbuch die Zustimmung der Nacherben zur Grundstücksverfügung des Vorerben voraus, so hat das Grundbuchamt in eigener Zuständigkeit unter Auslegung der bezeichneten Eintragungsgrundlage die Nacherben festzustellen.

Zur Einsetzung von Nacherben unter der auflösenden Bedingung einer anderweitigen Verfügung des Vorerben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
ErbBstg 2017 S. 59 Nr. 3
SAAAG-51383

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