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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 15 U 268/14

Die Beteiligten streiten darüber, ob ein Vorhofflimmern sowie Herzrhythmusstörungen auf einen Unfall des Klägers zurückzuführen sind und ihm eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung zusteht.

Fundstelle(n):
OAAAG-51367

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