Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Freibetrag für Kinder bei der Pflege ihrer Eltern
BFH bejaht Pflegefreibetrag für gesetzlich zum Unterhalt verpflichtete Personen
Haben Kinder, die einen pflegebedürftigen Elternteil zu Lebzeiten gepflegt haben, einen Anspruch auf Berücksichtigung des Pflegefreibetrags nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG? Und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Die Finanzverwaltung hat grundsätzlich bislang den Freibetrag nicht gewährt, wenn der Erbe dem Erblasser gegenüber gesetzlich zur Pflege oder zum Unterhalt verpflichtet war (R E 13.5 Abs. 1 Satz 2 ErbStR 2011). Der BFH hat aktuell mit Urteil vom - II R 37/15 NWB MAAAG-49260 eine Antwort auf diese Frage gegeben und entschieden, dass eine aufgrund des Verwandtschaftsverhältnisses bestehende gesetzliche Unterhaltspflicht die Gewährung des Pflegefreibetrags nicht ausschließt. Dieser Entscheidung kommt im Erb- wie auch im Schenkungsfall große Praxisrelevanz zu. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass der Erbe den Pflegefreibetrag nach dem Urteil des BFH auch dann in Anspruch nehmen kann, wenn der Erblasser zwar pflegebedürftig, aber z. B. aufgrund eigenen Vermögens im Einzelfall nicht unterhaltsberechtigt war. Der Beitrag geht dabei insbesondere auf die Bedeutung der Entscheidung bzw. die Handhabung in der Praxis ein.
Eine aufgrund des Verwandtschaftsverhältnisses bestehende gesetzliche Un...