Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Schenkungsteuer – Berücksichtigung der Enkelgeneration bei einem Stiftungsgeschäft (FG)
Für die Bestimmung des Freibetrags ist bei Übergang von Vermögen auf eine Familienstiftung eine im Stiftungsgeschäft als Begünstigte erfasste, aber noch nicht lebende Enkelgeneration zu berücksichtigen.
Sachverhalt: Die Klägerin ist eine Stiftung, nach deren Satzung vom die Stifterin, deren Ehemann und deren Tochter begünstigt sind. Ferner ist dort bestimmt, dass neben der ältesten lebenden Generation zwei weitere Generationen partizipieren können. Das beklagte Finanzamt unterwarf das Stiftungsgeschäft der Schenkungsteuer und setzte bei der Berechnung den Freibetrag für Enkel gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG an. Die Klägerin begehrte demgegenüber den höheren persönlichen Freibetrag für Kinder. Maßgeblich könnten nur lebende Berechtigte sein und Enkel seien noch nicht geboren (vgl. FG Münster, New...