Bewertung von landwirtschaftlichen Grundstücken
im Rahmen eines freiwilligen Landtauschs - Zu den Voraussetzungen
einer Teilwertabschreibung im Verfahren des freiwilligen Landtauschs
Leitsatz
1. Grundstücksübertragungen
gem. § 68 FlurbG im Wege des freiwilligen Landtausches nach §§ 103a
ff FlurbG unterfallen nicht dem Regelungsgehalt von § 6 Abs. 6 S.
1 EStG.
2. Die Besonderheiten eines
hoheitlichen Umlegungsverfahrens rechtfertigen es auch für das Verfahren
des freiwilligen Landtausches die Rechtsgrundsätze, die ertragsteuerlich für
das Flurbereinigungsverfahren entwickelt worden sind, entsprechend
anzuwenden. Eine Gewinn-(Verlust) Realisierung nach Tauschgrundsätzen
tritt somit nicht ein.
3. Eine Minderung der Anschaffungskosten
der im freiwilligen Landtausch hingegebenen oder gewonnenen Grundstücke
auf den Teilwert kommt dann nicht in Betracht, wenn die im Landtausch
hingegebenen Grundstücke zeitnah zu Preisen erworben wurden, die
über den durchschnittlichen Bodenrichtwerten lagen, kein Wertausgleich
für die gewonnenen Grundstücke zu leisten ist, die Voraussetzungen
für eine Fehlinvestition oder eines Überpreises nicht vorliegen,
und wenn unter dem Gesichtspunkt der konkreten betrieblichen Funktion
der eingebundenen Grundstücke eine andauernde Wertminderung nicht
abzusehen ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2017 S. 1333 Nr. 16 KÖSDI 2017 S. 20468 Nr. 10 TAAAG-51092
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