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Betriebsvorrichtungen
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Im Bilanzsteuerrecht wird ein Gebäude in unterschiedliche Gebäudebestandteile unterteilt. Besteht eine besondere Beziehung zum ausgeübten Betrieb, kann eine Betriebsvorrichtung vorliegen. Eine Betriebsvorrichtung wird losgelöst vom Gebäude bilanziert und abgeschrieben.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 0090 | Geschäftsbauten |
Technische Anlagen und Maschinen | 0280 | Betriebsvorrichtungen |
Umsatzerlöse | 2750 | Grundstückserträge |
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 4830 | Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Kfz und Gebäude) |
4831 | Abschreibungen auf Gebäude | |
Umsatzerlöse | 8105 | Steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 12 UStG (Vermietung und Verpachtung) |
1.2 SKR 04
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 0240 | Geschäftsbauten |
Technische Anlagen und Maschinen | 0470 | Betriebsvorrichtungen |
Umsatzerlöse | 4105 | Steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 12 UStG (Ver... |