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Betriebsvermögen, notwendiges
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Der Begriff des Betriebsvermögens wird im Steuerrecht mehrfach mit unterschiedlichem Hintergrund verwendet. Einerseits wird unter Betriebsvermögen das in der Bilanz ausgewiesene Eigenkapital verstanden, welches sich aus der wertmäßigen Differenz zwischen den aktivierten Wirtschaftsgütern und den betrieblichen Schulden ermitteln lässt. Zum anderen wird der Begriff Betriebsvermögen als Abgrenzung zum Privatvermögen verstanden.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Technische Anlagen und Maschinen | 0210 | Maschinen |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 0350 | Lkw |
Beteiligungen | 0510 | Beteiligungen |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten oder Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 0650 | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten – Restlaufzeit größer 5 Jahre |
1.2 SKR 04
Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Technische Anlagen und Maschinen | 0440 | Maschinen |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 0540 | Lkw |
Beteiligungen | 0820 | Beteiligungen |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten oder Kassenbestand, Bundesb... |