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Lexikon - Stand: 24.05.2024

Beteiligung, Erwerb und Zuordnung

Udo Cremer

Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.

Zusammenfassung

Beteiligungen sind Anteile an Personen- und Kapitalgesellschaften und ihnen wirtschaftlich gleichstehende gesellschaftsähnliche Kapitalanlagen (z. B. stille Beteiligungen), wenn diese dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb der Gesellschaft zu dienen, und Beteiligungsabsicht besteht.

1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?

1.1 SKR 03


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HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
Beteiligungen
0510
Beteiligungen
0513
Typisch stille Beteiligungen
0516
Atypisch stille Beteiligungen
0517
Beteiligungen an Kapitalgesellschaften
0518
Beteiligungen an Personengesellschaften

1.2 SKR 04


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
Beteiligungen
0820
Beteiligungen
0830
Typisch stille Beteiligungen
0840
Atypisch stille Beteiligungen
0850
Beteiligungen an Kapitalgesellschaften
0860
Beteiligungen an Personengesellschaften

1.3 IKR


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HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
1300
Beteiligungen
1500
Wertpapiere des Anlagevermögens
1600
Sonstige Finanzanlagen

2. Rechtsgrundlagen

§ 230 HGB, § 253 Abs. 3 Sätze 5 und 6 HGB, § 255 Abs. 1 HGB, § 266 Abs. 2 A.III.1 und A.III.3 HGB, § 271 Abs. 1 Satz 5 HGB, § 6 Abs. 1 Nr. 2 Sätze 1 und 2 EStG, H 6.2 EStH „Anschaffungskosten”, § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG, § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG, Abschnitt 4.8.10 Abs. 2 UStAE.

3. Welche umsatzsteuerlichen Besonderheiten gelten...

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