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Außenanlagen
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Bilanzsteuerrechtlich wird ein bebautes Grundstück in mehrere Grundstücksbestandteile unterteilt, z. B. in Grund und Boden, Gebäude und Außenanlagen. Die Außenanlagen werden losgelöst vom Gebäude bilanziert und abgeschrieben.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 0111 | Außenanlagen für Geschäfts-, Fabrik- und andere Bauten |
0112 | Hof- und Wegebefestigungen | |
0146 | Außenanlagen | |
0147 | Hof- und Wegebefestigungen | |
0176 | Außenanlagen | |
0177 | Hof- und Wegebefestigungen | |
0192 | Außenanlagen | |
0193 | Hof- und Wegebefestigungen |
1.2 SKR 04
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 0280 | Außenanlagen für Geschäfts-, Fabrik- und andere Bauten |
0285 | Hof- und Wegebefestigungen | |
0310 | Außenanlagen | |
0315 | Hof- und Wegebefestigungen | |
0390 | Außenanlagen | |
0395 | Hof- und Wegebefestigungen |
1.3 IKR
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
0560 | Grundstückseinrichtungen |
2. Rechtsgrundlagen
§ 246 Abs. 1 HGB, § 253 Abs. 1 und 3 HGB, § 266 Abs. 2 A.II.1. HGB, § 7 Abs. 1 EStG, R 7.1 Abs. 1 Nr. 3 EStR, R 7.4 Abs. 1 Satz 5 EStR, H 6.4 EStH „Au...