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Abschreibung, planmäßige
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Werden Vermögensgegenstände bzw. Wirtschaftsgüter gekauft, führt die Bezahlung des Kaufpreises nicht immer zu sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben. Abnutzbare Vermögensgegenstände bzw. Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die eine bestimmte Anschaffungshöhe übersteigen, sind zu aktivieren und auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Durch die Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Gesamtnutzungsdauer wird buchhalterisch der Werteverzehr dokumentiert. Im Rahmen der Abschreibung hat der Steuerpflichtige mehrere Möglichkeiten.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 4822 | Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände |
4823 | Abschreibungen auf selbst geschaffene immaterielle Vermögengegenstände | |
4824 | Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert | |
4830 | Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Kfz und Gebäude) | |
4831 | Abschreibung auf Gebäude | |
4832 | Abschreibung auf Kfz |
1.2 SKR 04
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Abschreibun... |