NWB-BB Nr. 8 vom Seite 225

Das ändert sich ab sofort für Ihre Jahresabschluss-Analyse

Dipl.-Kfm. Heiko Lucius | Verantw. Redakteur | nwb-bb-redaktion@nwb.de

Im Sommer 2015 trat es bereits in Kraft: Das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG). Das Gesetz hatte in der Praxis bislang noch keine Auswirkungen, doch jetzt wird es ernst: Das BilRUG muss erstmals für das Geschäftsjahr 2016 verbindlich eingesetzt werden. Es hat nicht nur unmittelbare Folgen für die handelsrechtliche Rechnungslegung, sondern mittelbar auch für die Jahresabschluss-Analyse – und damit auf Ihre betriebswirtschaftliche Beratung.

Insbesondere die Neudefinition der Umsatzerlöse und der Wegfall des außerordentlichen Ergebnisses führen dazu, dass sich die mit diesen Positionen verknüpften Kennzahlen ändern werden. Erichsen zeigt NWB QAAAG-50954 an ausgewählten Sachverhalten in kompakter Form, wie sich die Ausprägungen der wichtigsten GuV- und Bilanzkennzahlen ändern und was für Folgen das für Ihre Mandanten hat. Nutzen Sie die durch das BilRUG verursachten Neuregelungen am besten gleich dazu, um Ihren Mandanten nicht nur die Änderungen zu erläutern, sondern bei der Gelegenheit auch gleich eine ausführliche Jahresabschluss-Analyse vorzunehmen. In der NWB Datenbank finden Sie hierzu unter NWB JAAAF-87036 zahlreiche Tools sowie ein Online-Buch. Damit decken Sie schnell Stärken und Schwächen im Unternehmen auf und haben gute Aussichten, Folgeaufträge zu generieren.

Die Stärken und Schwächen im Unternehmen haben nämlich direkten Einfluss auf das Rating – und damit auf die Kreditkonditionen. Oder andersherum: Anhand der von der Bank vergebenen Ratingnote können Sie ablesen, wie es um das Unternehmen Ihres Mandanten bestellt ist. Das klingt logisch – wenn man denn auch wüsste, was die einzelnen Ratingnoten konkret bedeuten, sprich was die vergebene Ratingnote über die weitere Kreditvergabebereitschaft der Bank oder Sparkasse aussagt. Ein weiteres Problem sind die unterschiedlichen Ratingsysteme der Banken: Sowohl was die Zahl der Klassifizierungen als auch die Bezeichnungen der Noten an sich angeht, herrscht eine unübersichtliche Vielfalt. Böse Zungen behaupten gar, dass die Banken dieses Noten-Wirrwarr nicht ungern sehen. Denn damit wird ihren Kunden eine Vergleichbarkeit der Benotungen erschwert – und damit der Wechsel zur scheinbar „wohlwollenderen“ Bank vermieden.

Der „Bundesverband Die KMU-Berater“ hat nun endlich Licht in den Ratingnoten-Dschungel gebracht. Anhand von zahlreichen Erfahrungen aus Bankgesprächen hat er eine – bislang in Deutschland einzigartige – vergleichende Übersicht der Ratingnoten im deutschen Bankenmarkt erarbeitet. Sander stellt die Übersicht NWB EAAAG-50958 vor und gibt zu jeder Note zusätzlich Handlungsempfehlungen für Ihre Mandanten.

Beste Grüße

Heiko Lucius

Fundstelle(n):
NWB-BB 8/2017 Seite 225
GAAAG-50953