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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 18 | EU-Amtshilferichtlinie: Steuerpflichtige können gegen Informationsaustausch klagen

Bedingung für ein Auskunftsersuchen im Rahmen eines Informationsaustauschs zwischen EU-Staaten ist, dass die geforderten Informationen „voraussichtlich erheblich” sind. Der EuGH hat entschieden, dass Steuerpflichtige gerichtlich überprüfen lassen können, ob diese Voraussetzung vorliegt. Die Kontrolle beschränkt sich allerdings darauf, ob die voraussichtliche Erheblichkeit offenkundig völlig zu fehlen scheint. Es besteht kein Anspruch auf Zugang zum gesamten Informationsersuchen.

Steuerpflichtige können gegen den Informationsaustausch zwischen EU-Staaten klagen. Die Gerichte eines Mitgliedstaats dürfen kontrollieren, ob das Ersuchen eines anderen Mitgliedstaats rechtmäßig ist. – So lässt sich eine interessante Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zusammenfassen.

Bei der Prüfung der Steuerangelegenheiten einer französischen Gesellschaft richtete die französische Steuerverwaltung ein Informationsersuchen über die Muttergesellschaft an die Steuerverwaltung in Luxemburg. Die Muttergesellschaft teilte der luxemburgischen Steuerbehörde alle gewünschten Informationen mit, außer den Namen und Anschriften ihrer Gesellschafter sowie die Höhe und die Beteiligungsquote...