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Einkommensteuer | Grundsätze der steuerlichen Behandlung von Cum/Cum-Transaktionen
Mit Schreiben vom stellt das BMF die Grundsätze der materiell-rechtlichen Beurteilung von Cum/Cum-Transaktionen dar.
Die in dem BMF-Schreiben dargestellten Rechtsfolgen (bei Vorliegen eines Gestaltungsmissbrauchs i. S. des § 42 AO) treten nicht ein, wenn der Dividendenstichtag vor der erstmaligen S. 2245Anwendung des § 8b Abs. 4 KStG liegt und der Verleiher/Veräußerer eine Person i. S. des § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 KStG ist. In den Fällen der weitergereichten Wertpapierleihe ist auf den nicht bzw. nicht voll kapitalertragsteueranrechnungsberechtigten Vertragspartner der inländischen Bank abzustellen.