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Grunderwerbsteuer | Bemessungsgrundlage beim Erwerb eines Grundstücks zur Errichtung einer Windkraftanlage
Bei dem Erwerb eines Grundstücks zur Errichtung einer Windkraftanlage gehört eine Entschädigungszahlung, die der Käufer an den Verkäufer für An- und Durchschneidungen und ggf. notwendige Baulasten und Dienstbarkeiten auf anderen Grundstücken des Verkäufers zahlt, nach dem nicht zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer.
Die Klägerin kaufte vom Land ein Grundstück zur Errichtung einer Windkraftanlage und bezahlte 11.550 € als Grundstückskaufpreis und 454.500 € (durch Sachverständigengutachten ermittelt) als Entschädigung „für An- und Durchschneidung und ggf. notwendiger Baulasten und Dienstbarkeiten“ für die Windkraftanlage. Davon entfielen 360.700 € auf betroffene andere Grundstücke des Landes. Der BFH hat entschieden, dass dieser Betrag nicht zur Beme...