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Stellungnahme der WPK zum IDW EPS 405 (Modifizierungen des Prüfungsurteils im Bestätigungsvermerk)
Mit Meldung vom informiert die WPK über ihre mit Datum zum IDW EPS 405 abgegebene Stellungnahme. Darin begrüßt die WPK den Entwurf grundsätzlich, äußert sich indes kritisch dazu, fehlende wesentliche Informationen im Bestätigungsvermerk bei dessen Einschränkung nachzuholen. Zudem regt die WPK an, an einzelnen Stellen weitere Erläuterungen und Beispiele in die Anwendungshinweise aufzunehmen, z. B. zur Differenzierung der Folgewirkung von Sachverhalten, die zur Einschränkung des Prüfungsurteils zum Abschluss geführt haben.
Meldung und Stellungnahme können unter der Adresse http://go.nwb.de/3nbl8 abgerufen werden