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Leitlinien zur CSR-Berichterstattung
Die EU-Kommission hat Leitlinien für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen verabschiedet. Die Leitlinien sollen Unternehmen bei der Umsetzung der Berichterstattungspflichten der CSR-Richtlinie 2014/95/EU unterstützen, die mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz in deutsches Recht umgesetzt wurde. In ihnen werden neben allgemeinen Grundsätzen der nichtfinanziellen Berichterstattung die Inhalte einer solchen Berichterstattung, teilweise auch anhand von Beispielen, konkretisiert. Darüber hinaus enthalten die Leitlinien Ausführungen zu den Angaben zur Diversität in den Leitungs- und Kontrollorganen in der Erklärung zur Unternehmensführung.
Die Leitlinien wurden am im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.