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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 32 AS 2665/15

Der Kläger begehrt von dem Beklagten einen Mehrbedarf für dezentrale Warmwassererzeugung von weiteren 20,48 Euro monatlich für die Zeit von Januar 2012 bis Dezember 2012, von weiteren 24,51 Euro monatlich für die Zeit von Januar 2013 bis Dezember 2013 und von weiteren 24,31 Euro für Januar 2014.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
PAAAG-50548

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