Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 9 KR 284/14

Leitsatz

Leitsatz:

1. Schließt ein Auftraggeber, der über eine Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung verfügt, mit einem Auftragnehmer einen "Vertrag über freie Mitarbeit", nachdem er zuvor mit Wissen des Auftragnehmers mit einem Entleiher einen Vertrag nach § 12 AÜG bezüglich der Überlassung dieses Auftragnehmers geschlossen hat, ist der "Vertrag über freie Mitarbeit" offenkundig nicht ernsthaft gewollt, soweit hierdurch eine Beschäftigung im Sinne von § 7 Abs. 1 SGB IV vermieden werden soll.

2. Wer in vielfältiger Weise die Arbeitsmittel und Infrastruktur seines Auftraggebers nutzt und mit dessen Personal täglich zusammenarbeitet (z.B. auf der Grundlage einer Weisungsbefugnis diesem gegenüber sowie durch Besprechungen und Mitentscheidungsrechte), ist in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingegliedert.

Fundstelle(n):
LAAAG-50545

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen