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LSG Bayern Urteil v. - L 2 SB 86/15

Leitsatz

Leitsatz:

1. Angesichts der eindeutigen Regelung zum maßgeblichen Beginn der Heilungsbewährung in Teil B Nr. 1 Buchst. c Anlage VersMedV kommt eine Anwendung der Heilungsbewährung für die Zeit vor der operativen Beseitigung der Geschwulst nicht in Betracht.

2. Es ist auch keine entsprechende oder analoge Anwendung dieser Sonderregelung angezeigt.

3. Maßgeblich sind bei einer zunächst diagnostizierten Nierenzyste für die Zeit vor der Operation die organisch bedingten funktionellen Einschränkungen im Bereich der Niere und/oder psychische Gesundheitsstörungen.

Fundstelle(n):
PAAAG-50522

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