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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 R 643/17

Leitsatz

Leitsatz:

Bei dem Anspruch des Leiharbeitnehmers nach § 10 Abs. 4 AÜG aF. handelt es sich um einen Anspruch auf einmalig zu zahlendes Arbeitsentgelt. Für die Entstehung von Beitragsansprüchen in der Sozialversicherung gilt deshalb insoweit das Zuflussprinzip.

Fundstelle(n):
VAAAG-50507

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