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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 R 2694/16

Leitsatz

Leitsatz:

Eine Architektin, die bei einer Sparkasse als Wertgutachterin für Immobilien abhängig beschäftigt ist, hat einen Anspruch auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn sie als Mitglied der Architektenkammer Baden-Württemberg Pflichtmitglied im Versorgungswerk der Architektenkammer ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
RAAAG-50504

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