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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Beschluss v. - 2 V 22/17 EFG 2017 S. 1236 Nr. 15

Gesetze: AO § 147 a Abs. 1 Satz 1, AO § 193 Abs. 1

Berücksichtigung der aufgrund der Günstigerprüfung erfassten Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 5 EStG bei der Berechnung der Schwelleneinkünfte von 500.000 €

Leitsatz

Die aufgrund der Günstigerprüfung erfassten Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 5 EStG sind bei der Berechnung der Schwelleneinkünfte von 500.000 € zu berücksichtigen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AO-StB 2017 S. 269 Nr. 9
AO-StB 2017 S. 279 Nr. 9
EFG 2017 S. 1236 Nr. 15
ErbStB 2017 S. 306 Nr. 10
PStR 2017 S. 298 Nr. 12
CAAAG-50214

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