Abgabenordnung: Erlass von Einkommensteuer
- Berücksichtigung von Aufwendungen durch die Fortführung früherer
pastoraler Tätigkeiten eines Pastors im Ruhestand
Leitsatz
Es
liegt grundsätzlich keine sachliche Unbilligkeit im Sinne von §
227 AO vor, wenn Pastoren im Ruhestand Aufwendungen durch die Fortführung
früherer pastoraler Tätigkeiten entstehen, die mangels Veranlassungszusammenhangs
nicht als Werbungskosten bei den Einkünften als nichtselbständiger
Arbeit in Form von Versorgungsbezügen anerkannt werden können.
Fundstelle(n): KIEHL OAAAG-50210
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