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Einkommensteuer | Keine Verlängerung des Kindergeldanspruchs wegen der Ableistung eines Dienstes im Katastrophenschutz
Das entschieden, dass bei Ableistung eines Dienstes im Katastrophenschutz eine Verlängerung des Kindergeldanspruchs über das 25. Lebensjahr hinaus gem. § 32 Abs. 5 EStG nicht möglich ist.
Nach § 32 Abs. 5 Satz 1 EStG wird ein Kind, das den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet hat, oder sich anstelle des gesetzlichen Grundwehrdienstes freiwillig für die Dauer von nicht mehr als drei Jahren zum Wehrdienst verpflichtet hat, oder eine vom gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer i. S. des § 1 Abs. 1 des Entwicklungshelfer-Gesetzes ausgeübt hat, für einen der Dauer dieser Dienste oder Tätigkeit entsprechenden Zeitraum, höchstens für die Dauer des inländischen gesetzlichen Grundwehrdienstes oder bei anerkannten Kriegs...