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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 9 SO 538/16

Leitsatz

Leitsatz:

§ 82 Abs. 3 S. 3 SGB XII ist auf das im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes erzielte Taschengeld mit dem Ergebnis anzuwenden, dass der gesamte monatliche Verdienst in entsprechender Anwendung des § 1 Abs. 7 S. 1 Alg II-VO in der Fassung vom bis , ab dem § 11b Abs. 2 S. 6 SGB II vollständig zu berücksichtigen ist.

Fundstelle(n):
ZAAAG-49957

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