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LSG Bayern Urteil v. - L 19 R 1047/14

Leitsatz

Leitsatz:

1. Zu den Voraussetzungen einer Erwerbsminderungsrente.

2. Psychische Erkrankungen sind erst dann rentenrechtlich relevant, wenn trotz adäquater Behandlung (medikamentös, therapeutisch, ambulant und stationär) davon auszugehen ist, dass ein Versicherter die psychischen Einschränkungen dauerhaft nicht überwinden kann - weder aus eigener Kraft, noch mit ärztlicher oder therapeutischer Hilfe.

Fundstelle(n):
GAAAG-49907

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