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LSG Bayern Urteil v. - L 7 R 434/15

Leitsatz

Leitsatz:

1. Zeitungswerber in einer Drückerkolonne sind regelmäßig abhängig Beschäftigte.

2. Der Erlass eines Summenbescheides ist keine Ermessensentscheidung.

3. Die Zulässigkeit des Erlasses eines Summenbescheides ist im gerichtlichen Verfahren nur eingeschränkt überprüfbar.

Fundstelle(n):
XAAAG-49894

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