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LSG Bayern Urteil v. - L 12 KA 20/16

Leitsatz

Leitsatz:

1. Mit der Flexibilisierung der Planungsbereiche gemäß GKV-Versorgungsstrukturgesetz durch die ab geltenden Bedarfsplanungs-Richtlinie wird auch eine Differenzierung nach Arztgruppen ermöglicht.

2. Die Neudefinition der Planungsbereiche ist auch bei der Definition der zumutbaren Wegstrecke für Versicherte zur Erreichung eines medizinischen Versorgungsangebotes zu berücksichtigen.

3. Im spezialisierten fachärztlichen Versorgungsbereich sind größere Wegstrecken in Kauf zu nehmen.

Fundstelle(n):
FAAAG-49835

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