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LSG Bayern Urteil v. - L 18 AS 669/16

Leitsatz

Leitsatz:

1. Zum Wert des Beschwerdegegenstandes bei Anfechtung einer Meldeaufforderung.

2. Eine Fortsetzungsfeststellungsklage ist ohne Durchführung des Vorverfahrens zulässig, wenn sich der angefochtene Verwaltungsakt vor Klageerhebung erledigt hat.

3. Zum Feststellungsinteresse bei einer erledigten Meldeaufforderung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
VAAAG-49834

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